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दस नंबरी - دس نمبری
दस नंबरी
eine Person, deren Akte im Register Nr. 10 geführt wird, das nach den Vorschriften des Polizeigesetzes von 1861 vorgeschrieben ist. Diese Person ist gesetzlich verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden
Substantiv (Maskulinum)